Wissen rund um die
verantwortungs­volle Tierhaltung

Die offizielle Informationsplattform zum bundesweiten Sachkundenachweis und zur tiergerechten Haltung in Österreich.

Aktuelles

Neue Regelungen zum Sachkundenachweis ab 1. Juli 2026: Personen, die eine Haltung von Hunden, Reptilien, Amphibien oder bestimmten Papageienvögeln anstreben, brauchen einen Nachweis der Sachkunde!

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Auf einen Blick

Was ist der Sachkunde­nachweis?

Wer in Österreich einen Hund, ein Reptil, ein Amphibium oder bestimmte Papageienvögel neu halten möchte, muss einen Sachkundenachweis erbringen. Der Nachweis umfasst einen Theoriekurs vor der Anschaffung des Tieres; bei Hunden zusätzlich eine praktische Einheit.

  1. 1

    Theoriekurs

    Im Ausmaß von 4 Stunden

  2. 2

    Nachweis

    Bestätigung der Absolvierung des Kurses

  3. 3

    Praxiseinheit(bei Hunden)

    2 Stunden innerhalb von 12 Monaten

Anforderungen nach Tiergruppe

Für diese Tiere benötigen Sie einen Sachkunde­nachweis

Hunde

Informationen zu Haltung, Pflichten und Sachkundenachweis

Papageien

Informationen zu Haltung, Pflichten und Sachkundenachweis

Reptilien & Amphibien

Informationen zu Haltung, Pflichten und Sachkundenachweis

FAQ

Häufige Fragen & Antworten

  • Wenden Sie sich bei Fragen an das Bundesland, in dem die Tierhaltung stattfinden soll. Kontaktadressen finden Sie hier.

  • Personen, die bereits einen Hund oder mehrere Hunde halten, diese(n) in der Heimtierdatenbank gemeldet sowie den Sachkundenachweis ihres Bundeslandes (sofern verlangt) absolviert haben, brauchen die neue Sachkunde nicht. Ebenso sind Halter:innen, die Reptilien, Amphibien oder Papageienvögel bereits mittels Wildtiermeldung gemäß § 25 TSchG angemeldet haben, von der neuen Sachkunde nicht betroffen.

  • Die Sachkunde-Kurse gelten bundesweit. Daher behält der Sachkundenachweis auch dann seine Gültigkeit, wenn Sie in ein anderes Bundesland umziehen.

  • Personen, welche die Haltung von Hunden, Reptilien, Amphibien oder Papageienvögeln – mit Ausnahme der Unzertrennlichen, der Plattschweifsittiche, der Wellensittiche und der Nymphensittiche – anstreben, brauchen den Sachkundenachweis.

  • Der Sachkunde-Kurs ist in dem Bundesland, in dem die Tierhaltung erfolgen soll zu absolvieren.