Wissen rund um die verantwortungsvolle Tierhaltung
Die offizielle Informationsplattform zum bundesweiten Sachkundenachweis und zur tiergerechten Haltung in Österreich.

Neue Regelungen zum Sachkundenachweis ab 1. Juli 2026: Personen, die eine Haltung von Hunden, Reptilien, Amphibien oder bestimmten Papageienvögeln anstreben, brauchen einen Nachweis der Sachkunde!
Auf einen Blick
Wer in Österreich einen Hund, ein Reptil, ein Amphibium oder bestimmte Papageienvögel neu halten möchte, muss einen Sachkundenachweis erbringen. Der Nachweis umfasst einen Theoriekurs vor der Anschaffung des Tieres; bei Hunden zusätzlich eine praktische Einheit.
Im Ausmaß von 4 Stunden
Bestätigung der Absolvierung des Kurses
2 Stunden innerhalb von 12 Monaten
Anforderungen nach Tiergruppe
FAQ
Wenden Sie sich bei Fragen an das Bundesland, in dem die Tierhaltung stattfinden soll. Kontaktadressen finden Sie hier.
Personen, die bereits einen Hund oder mehrere Hunde halten, diese(n) in der Heimtierdatenbank gemeldet sowie den Sachkundenachweis ihres Bundeslandes (sofern verlangt) absolviert haben, brauchen die neue Sachkunde nicht. Ebenso sind Halter:innen, die Reptilien, Amphibien oder Papageienvögel bereits mittels Wildtiermeldung gemäß § 25 TSchG angemeldet haben, von der neuen Sachkunde nicht betroffen.
Die Sachkunde-Kurse gelten bundesweit. Daher behält der Sachkundenachweis auch dann seine Gültigkeit, wenn Sie in ein anderes Bundesland umziehen.
Personen, welche die Haltung von Hunden, Reptilien, Amphibien oder Papageienvögeln – mit Ausnahme der Unzertrennlichen, der Plattschweifsittiche, der Wellensittiche und der Nymphensittiche – anstreben, brauchen den Sachkundenachweis.
Der Sachkunde-Kurs ist in dem Bundesland, in dem die Tierhaltung erfolgen soll zu absolvieren.