Häufige Fragen & Antworten
Antworten zu Sachkundenachweis, Tierhaltung und mehr.
Hunde
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Wenden Sie sich bei Fragen an das Bundesland, in dem die Tierhaltung stattfinden soll. Kontaktadressen finden Sie hier.
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Personen, die bereits einen Hund oder mehrere Hunde halten, diese(n) in der Heimtierdatenbank gemeldet sowie den Sachkundenachweis ihres Bundeslandes (sofern verlangt) absolviert haben, brauchen die neue Sachkunde nicht.
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Die 2-stündige Praxiseinheit ist mit dem eigenen Hund innerhalb von 12 Monaten in Ihrem Bundesland zu absolvieren. Hinsichtlich der Durchführung wenden Sie sich an die entsprechende Anlaufstelle.
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Die Sachkunde-Kurse gelten bundesweit. Daher behält der Sachkundenachweis auch dann seine Gültigkeit, wenn Sie in ein anderes Bundesland umziehen.
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Personen, welche die Haltung von Hunden anstreben, brauchen den Sachkundenachweis.
Über diesen Link gelangen Sie zu einer interaktiven Checkliste des BMASGPK zur Überprüfung, ob im konkreten Fall ein Sachkundenachweis für die Hundehaltung erforderlich ist. -
Der Sachkunde-Kurs ist in dem Bundesland, in dem die Tierhaltung erfolgen soll zu absolvieren.
Papageien
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Wenden Sie sich bei Fragen an das Bundesland, in dem die Tierhaltung stattfinden soll. Kontaktadressen finden Sie hier.
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Für alle Arten von Papageienvögeln mit Ausnahme von Unzertrennlichen, Plattschweifsittichen, Wellensittichen und Nymphensittichen ist der Sachkundenachweis zu erbringen.
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Personen, die bereits Papageienvögel (mit Ausnahme von Unzertrennlichen, Plattschweifsittichen, Wellensittichen und Nymphensittichen) halten und mittels Wildtiermeldung gemäß § 25 TSchG angemeldet haben, sind von der neuen Sachkunde nicht betroffen.
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Die Sachkunde-Kurse gelten bundesweit. Daher behält der Sachkundenachweis auch dann seine Gültigkeit, wenn Sie in ein anderes Bundesland umziehen.
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Personen, welche die Haltung von Papageienvögeln – mit Ausnahme der Unzertrennlichen, der Plattschweifsittiche, der Wellensittiche und der Nymphensittiche – anstreben, brauchen den Sachkundenachweis.
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Der Sachkunde-Kurs ist in dem Bundesland, in dem die Tierhaltung erfolgen soll zu absolvieren.
Reptilien & Amphibien
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Wenden Sie sich bei Fragen an das Bundesland, in dem die Tierhaltung stattfinden soll. Kontaktadressen finden Sie hier.
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Personen, die bereits Reptilien oder Amphibien halten und mittels Wildtiermeldung gemäß § 25 TSchG angemeldet haben, sind von der neuen Sachkunde nicht betroffen.
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Die Sachkunde-Kurse gelten bundesweit. Daher behält der Sachkundenachweis auch dann seine Gültigkeit, wenn Sie in ein anderes Bundesland umziehen.
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Personen, welche die Haltung von Reptilien und Amphibien anstreben, brauchen den Sachkundenachweis.
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Der Sachkunde-Kurs ist in dem Bundesland, in dem die Tierhaltung erfolgen soll zu absolvieren.
Sachkundenachweis
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Wenden Sie sich bei Fragen an das Bundesland, in dem die Tierhaltung stattfinden soll. Kontaktadressen finden Sie hier.
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Personen, die bereits einen Hund oder mehrere Hunde halten, diese(n) in der Heimtierdatenbank gemeldet sowie den Sachkundenachweis ihres Bundeslandes (sofern verlangt) absolviert haben, brauchen die neue Sachkunde nicht. Ebenso sind Halter:innen, die Reptilien, Amphibien oder Papageienvögel bereits mittels Wildtiermeldung gemäß § 25 TSchG angemeldet haben, von der neuen Sachkunde nicht betroffen.
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Die Sachkunde-Kurse gelten bundesweit. Daher behält der Sachkundenachweis auch dann seine Gültigkeit, wenn Sie in ein anderes Bundesland umziehen.
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Personen, welche die Haltung von Hunden, Reptilien, Amphibien oder Papageienvögeln – mit Ausnahme der Unzertrennlichen, der Plattschweifsittiche, der Wellensittiche und der Nymphensittiche – anstreben, brauchen den Sachkundenachweis.
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Der Sachkunde-Kurs ist in dem Bundesland, in dem die Tierhaltung erfolgen soll zu absolvieren.