Häufige Fragen & Antworten

Antworten zu Sachkundenachweis, Tierhaltung und mehr.

Hunde

  • Wenden Sie sich bei Fragen an das Bundesland, in dem die Tierhaltung stattfinden soll. Kontaktadressen finden Sie hier.

  • Personen, die bereits einen Hund oder mehrere Hunde halten, diese(n) in der Heimtierdatenbank gemeldet sowie den Sachkundenachweis ihres Bundeslandes (sofern verlangt) absolviert haben, brauchen die neue Sachkunde nicht.

  • Die 2-stündige Praxiseinheit ist mit dem eigenen Hund innerhalb von 12 Monaten in Ihrem Bundesland zu absolvieren. Hinsichtlich der Durchführung wenden Sie sich an die entsprechende Anlaufstelle.

  • Die Sachkunde-Kurse gelten bundesweit. Daher behält der Sachkundenachweis auch dann seine Gültigkeit, wenn Sie in ein anderes Bundesland umziehen.

  • Der Sachkunde-Kurs ist in dem Bundesland, in dem die Tierhaltung erfolgen soll zu absolvieren.

Papageien

  • Wenden Sie sich bei Fragen an das Bundesland, in dem die Tierhaltung stattfinden soll. Kontaktadressen finden Sie hier.

  • Für alle Arten von Papageienvögeln mit Ausnahme von Unzertrennlichen, Plattschweifsittichen, Wellensittichen und Nymphensittichen ist der Sachkundenachweis zu erbringen.

  • Personen, die bereits Papageienvögel (mit Ausnahme von Unzertrennlichen, Plattschweifsittichen, Wellensittichen und Nymphensittichen) halten und mittels Wildtiermeldung gemäß § 25 TSchG angemeldet haben, sind von der neuen Sachkunde nicht betroffen.

  • Die Sachkunde-Kurse gelten bundesweit. Daher behält der Sachkundenachweis auch dann seine Gültigkeit, wenn Sie in ein anderes Bundesland umziehen.

  • Personen, welche die Haltung von Papageienvögeln – mit Ausnahme der Unzertrennlichen, der Plattschweifsittiche, der Wellensittiche und der Nymphensittiche – anstreben, brauchen den Sachkundenachweis.

  • Der Sachkunde-Kurs ist in dem Bundesland, in dem die Tierhaltung erfolgen soll zu absolvieren.

Reptilien & Amphibien

  • Wenden Sie sich bei Fragen an das Bundesland, in dem die Tierhaltung stattfinden soll. Kontaktadressen finden Sie hier.

  • Personen, die bereits Reptilien oder Amphibien halten und mittels Wildtiermeldung gemäß § 25 TSchG angemeldet haben, sind von der neuen Sachkunde nicht betroffen.

  • Die Sachkunde-Kurse gelten bundesweit. Daher behält der Sachkundenachweis auch dann seine Gültigkeit, wenn Sie in ein anderes Bundesland umziehen.

  • Personen, welche die Haltung von Reptilien und Amphibien anstreben, brauchen den Sachkundenachweis.

  • Der Sachkunde-Kurs ist in dem Bundesland, in dem die Tierhaltung erfolgen soll zu absolvieren.

Sachkundenachweis

  • Wenden Sie sich bei Fragen an das Bundesland, in dem die Tierhaltung stattfinden soll. Kontaktadressen finden Sie hier.

  • Personen, die bereits einen Hund oder mehrere Hunde halten, diese(n) in der Heimtierdatenbank gemeldet sowie den Sachkundenachweis ihres Bundeslandes (sofern verlangt) absolviert haben, brauchen die neue Sachkunde nicht. Ebenso sind Halter:innen, die Reptilien, Amphibien oder Papageienvögel bereits mittels Wildtiermeldung gemäß § 25 TSchG angemeldet haben, von der neuen Sachkunde nicht betroffen.

  • Die Sachkunde-Kurse gelten bundesweit. Daher behält der Sachkundenachweis auch dann seine Gültigkeit, wenn Sie in ein anderes Bundesland umziehen.

  • Personen, welche die Haltung von Hunden, Reptilien, Amphibien oder Papageienvögeln – mit Ausnahme der Unzertrennlichen, der Plattschweifsittiche, der Wellensittiche und der Nymphensittiche – anstreben, brauchen den Sachkundenachweis.

  • Der Sachkunde-Kurs ist in dem Bundesland, in dem die Tierhaltung erfolgen soll zu absolvieren.