Sachkundenachweis für Hundehalter:innen

Wer ab 1. Juli 2026 in Österreich einen Hund neu halten möchte, muss einen Sachkundenachweis erbringen. Dieser umfasst einen 4-stündigen Theoriekurs vor Aufnahme der Haltung sowie eine 2-stündige Praxiseinheit mit dem eigenen Hund innerhalb von 12 Monaten. Hier finden Sie alle Informationen zu Pflichten, Kursen in Ihrem Bundesland und Materialien.

Für neue Hundehalter:innen ist der Sachkundenachweis verpflichtend!
Verpflichtend ab
1. Juli 2026
Theoriekurs
4 Stunden
Praxis mit dem Hund
+2 Stunden
Sachkundekurse werden in Ihrem Bundesland angeboten. Nähere Informationen

Rechtliche Grundlagen

  • Wer ab 1. Juli 2026 die Haltung von Hunden anstrebt, muss einen Nachweis der Sachkunde durch Absolvierung eines Kurses im Ausmaß von vier Stunden vor Aufnahme der Hundehaltung vorweisen.
  • Die Kurse sind in dem Bundesland, in welchem die Tierhaltung erfolgen soll, zu absolvieren. Die Kurse gelten bundesweit.
  • Halter:innen von Hunden haben zusätzlich innerhalb von einem Jahr nach Aufnahme der Haltung eine zweistündigen Praxiseinheit mit dem jeweiligen Hund nachzuweisen.
  • Hundehalter:in ist jene Person, auf welche der Hund in der Heimtier-Datenbank registriert ist und in deren Haushalt das Tier gehalten wird.
  • Die Hundehalter:in darf den Hund nur durch Personen beaufsichtigen, verwahren oder führen lassen, die die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten haben.

In 3 Schritten

So läuft der Sachkundenachweis für Hunde ab

  1. 1

    Theoriekurs

    Mind. 4 Stunden Theorie vor der Haltung

  2. 2

    Nachweis

    Bestätigung der Absolvierung des Kurses

  3. 3

    Praxiseinheit

    2 Stunden mit dem eigenen Hund innerhalb von 12 Monaten nach Aufnahme der Haltung

Verantwortung für viele Jahre

Ein Hund begleitet Sie über viele Jahre – mit täglichen Bedürfnissen nach Bewegung, Fütterung, Pflege, Zuwendung und tierärztlicher Versorgung. Bevor Sie sich für die Aufnahme eines Hundes entscheiden, prüfen Sie ehrlich, ob Ihre Lebenssituation das langfristig erlaubt: Zeit, Wohnsituation, finanzielle Möglichkeiten, Versorgung bei Krankheit oder Urlaub. Der Sachkundekurs unterstützt Sie dabei, diese Entscheidung gut informiert zu treffen.

Weißer langhaariger Hund mit blauem Geschirr vor einer Wand mit grünem Drachen-Graffiti Vier verschiedene Hunde sitzen nebeneinander auf einem moosbewachsenen Stein im herbstlichen Wald Braun-weißer Hund läuft mit offenem Maul durch hohes Gras unter blauem Himmel Zwei braune Welpen spielen auf einer Decke, einer zerrt an einem bunten Strickspielzeug

Skripten & Informationsmaterial

Offizielle Lehrmaterialien für den Theoriekurs.

  • Präsentation: Sachkundenachweis HundeNeu

    1. Auflage, 30.06.2026

    Download

    PDF 19,1 MB

  • Skriptum: Sachkundenachweis HundeNeu

    1. Auflage, 01.07.2026

    Download

    PDF 24,6 MB

FAQ

Häufige Fragen zur Hundehaltung

  • Wenden Sie sich bei Fragen an das Bundesland, in dem die Tierhaltung stattfinden soll. Kontaktadressen finden Sie hier.

  • Personen, die bereits einen Hund oder mehrere Hunde halten, diese(n) in der Heimtierdatenbank gemeldet sowie den Sachkundenachweis ihres Bundeslandes (sofern verlangt) absolviert haben, brauchen die neue Sachkunde nicht.

  • Die 2-stündige Praxiseinheit ist mit dem eigenen Hund innerhalb von 12 Monaten in Ihrem Bundesland zu absolvieren. Hinsichtlich der Durchführung wenden Sie sich an die entsprechende Anlaufstelle.

  • Die Sachkunde-Kurse gelten bundesweit. Daher behält der Sachkundenachweis auch dann seine Gültigkeit, wenn Sie in ein anderes Bundesland umziehen.

  • Der Sachkunde-Kurs ist in dem Bundesland, in dem die Tierhaltung erfolgen soll zu absolvieren.