Sachkundenachweis für Hundehalter:innen
Wer ab 1. Juli 2026 in Österreich einen Hund neu halten möchte, muss einen Sachkundenachweis erbringen. Dieser umfasst einen 4-stündigen Theoriekurs vor Aufnahme der Haltung sowie eine 2-stündige Praxiseinheit mit dem eigenen Hund innerhalb von 12 Monaten. Hier finden Sie alle Informationen zu Pflichten, Kursen in Ihrem Bundesland und Materialien.
- Verpflichtend ab
- 1. Juli 2026
- Theoriekurs
- 4 Stunden
- Praxis mit dem Hund
- +2 Stunden